Flucht und Ausbürgerung aus der DDR


Von der Gründung der DDR bis zur Grenzöffnung haben etwa 3 000 000 Menschen diesem Staat den Rücken gekehrt. Viele davon durch "Republikflucht" (ungesetzlicher Grenzübertritt § 213 StGB DDR).
1957 betonte Walter Ulbricht das die Republikflucht ein Verrat an den friedlichen Interessen des Volkes wäre!
Der Schaden für die DDR war offensichtlich. Viele gut ausgebildete Fachkräfte gingen dadurch verloren, dass außenpolitische Ansehen nahm Schaden, da diese bekannt gewordenen Fluchten auch einen entsprechenden Medienrummel verursachten. Aus diesen Gründen wurden die Grenzanlagen neben Minenfeldern und Selbstschussanlagen durch Angehörige der Grenztruppen in der DDR abgeriegelt. Jeder der einen Fluchtversuch wagte, setzte also in hohem Maße sein Leben aufs Spiel und auch DDR-Grenzer kamen bei dem Versuch ums Leben die Grenze in einem günstigen Moment zu überwinden oder wurden von Flüchtigen erschossen. Die genaue Zahl aller Opfer ist leider selbst heute noch nicht zu 100 % bestätigt.1962 war das erste Opfer an der Berliner Mauer zu beklagen und noch im Februar 1989 ließ der letzte Flüchtling sein Leben.

Dem Erfindungsreichtum der Flüchtigen waren keine Grenzen gesetzt und viele versuchten mit selbstgebauten Apparaturen über den Seeweg zu fliehen, gruben Tunnel oder bauten sich provisorische Heißluftballons. Wem die Flucht nicht gelang, aber bei dem Versuch lebendig gestellt wurde, konnte mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Das Strafgesetzbuch der DDR sah für Republikflucht bis zu 5 Jahre Haft vor!

In den 80ér Jahren waren es jährlich etwa 1500 - 2000 gescheiterte Fluchtversuche, die zur Verurteilung kamen. Viele der politischen Häftlinge, insgesamt über 30.000 Menschen, wurden durch die Bundesrepublik Deutschland zu einem Preis von bis zu 100.000 DM je Person freigekauft. Aber auch von Seiten des Staates konnte in bestimmten Fällen eine Ausbürgerung erfolgen. Zu den bekanntesten Fällen gehört Wolf Biermann, der nach anfänglicher Begeisterung für die DDR auch in das Visier geraten war und nach einem Auftritt in der BRD, und der anschließenden Äußerungen gegenüber der Presse, wegen "grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten" zwangsweise ausgewiesen wurde.........

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